Polen seit 5. Dezember 2021 Hochrisikogebiet – müssen Betreuungskräfte in Quarantäne?

Derzeitige Einreisebestimmungen

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung und eine Quarantänepflicht gemäß der Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Polen ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Einreise aus einem EU Mitgliedstaat, der vom
Robert Koch Institut als Hochrisikogebiet ausgewiesen ist, ist folgendermaßen möglich:

Geimpft
digitale Einreiseanmeldung und Upload Impfnachweis

Genesen
digitale Einreiseanmeldung und Upload Genesungsnachweis

Getestet
digitale Einreiseanmeldung und Upload Testergebnis (negativer Antigentest oder PCR Test)

Gemäß Coronavirus Einreiseverordnung entfällt für getestete Betreuungskräfte die normalerweise
bestehende Quarantänepflicht. Die digitale Einreiseanmeldung sowie der Upload von Nachweisen
erfolgt durch den Arbeitgeber in Polen – Sie müssen sich nicht darum kümmern.

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