Pflegekräfte
Wir vermitteln ausschließlich erfahrene Pflegekräfte aus Polen. Wir garantieren, dass die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Seit 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte nach ihrer vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und enthalten dadurch entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ wird attestiert, sofern man im neuen Begutachtungsassessment mindestens 12,5 bis maximal 26 Punkte erreicht.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Bei dem Begutachtungsassessment müssen mindesten 27 und höchsten 47,5 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 2 eingeteilt zu werden
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Für den Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 – 69 Punkte erreicht werden
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Für die Stufe 4 muss die pflegebedürftigen Person mindestens 70 bis höchstens 90 Punkte erreichen.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Um Pflegestufe 5 zu erhalten, müssen die PErsonen zwischen 90 und 100 Punkte erreichen.
Antragsteller werden nach dem Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) persönlich begutachtet. Das übernehmen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer Dienste. Sie ermitteln den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen einen Pflegegrad.
Letztendlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades.
Hauptleistungsbeträge in Euro:
Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Geldleistung ambulant | 125* | 316 | 545 | 728 | 901 |
Sachleistung ambulant | 724 | 1363 | 1693 | 2095 | |
Leistungsbetrag stationär | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
* als Geldbetrag, der für die Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.
Wir vermitteln ausschließlich erfahrene Pflegekräfte aus Polen. Wir garantieren, dass die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Mit unserer transparenten Kostenstruktur haben Sie einen genauen Überblick und Planungssicherheit für den gesamten Betreuungszeitraum.
Seit 2007 vermitteln wir von Markdorf aus examinierte, deutschsprachige Pflegekräfte aus Polen für die Region Bodensee und Oberschwaben.
Die Entsendung geschieht auf der Grundlage des deutschen Entsendegesetzes. Wir stellen sicher, dass die Entsendung legal ist und alles korrekt abläuft.